Das Landessozialgericht Thüringen hat das Jobcenter verpflichtet, die Kosten für einen internetfähigen Rechner zu übernehmen. Hier die Pressemitteilung aus Thüringen:
Das Landessozialgericht Thüringen hat das Jobcenter verpflichtet, die Kosten für einen internetfähigen Rechner zu übernehmen. Hier die Pressemitteilung aus Thüringen: