Regelsatzbemessung, Corona-Zuschlag und Peter Weiß (CDU/CSU)

Der Sozialpolitik-Experte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Peter Weiß reagierte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 25.1.2021 auf Forderungen nach höheren Regelsätzen und einem Corona-Zuschlag:

Weiß: Das Arbeitslosengeld II, die Grundsicherung, das ist kein Willkürsystem, wo man einfach was drauflegen kann, sondern das wird sehr genau ermittelt nach einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, und danach werden die Regelsätze festgelegt.

https://www.deutschlandfunk.de/hartz-iv-und-corona-zusatzkosten-einfach-ueber-den-daumen.694.de.html?dram:article_id=491412

Hamburgtrautsichwas beglückwünscht Peter Weiß zu seiner Erkenntnis, dass Hartz IV kein Willkürsystem sei, „wo man einfach was drauflegen kann“. Recht hat er. Es ist ein nämlich ein System, wo man einfach willkürlich was streichen kann!

Die Bundesregierung streicht bei der Regelsatzbemessung Tabak und Alkohol aus dem Regelbedarf. So werden 17,16 € gestrichen. Weiter geht es mit willkürlichen Streichungen aus dem Regelbedarf bei der Gesundheitspflege: minus 10,30 €, beim Verkehr minus 37,80 €, bei Freizeit, Kultur und Unterhaltung minus 28,22 €, bei Beherbergung und Restaurantbesuchen minus 37,49 €. Ohne diese Kürzungen beim Bedarf müsste der Regelsatz um mindestens 150 € erhöht werden.

(zur vertieften Betrachtung siehe: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/20-8-13_Berechnung_Fehlbetraege_Regelsatz_Diakonie.pdf )